Baudenkmal
Als Baudenkmale werden im Allgemeinen Bauwerke bezeichnet, die historische Zeugnisse sind. Baudenkmale sind entweder ganze Gebäude, Teile von Gebäuden oder Gebäudeausstattungen. Doch nicht jedes denkmalgeschützte Objekt ist wirklich ein Baudenkmal. Unter Denkmalschutz stehen beispielsweise auch Gebäude, die Teil historischer Straßenzüge oder Gebäudegruppen sind, ohne selbst ein Denkmal zu sein. Baudenkmale sind vom Amt für Umweltschutz eindeutig definiert. Demnach ist das Baudenkmal eine bauliche Anlage, an deren Erhalt wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, volkskundlichen oder wissenschaftlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht und das entweder kraft des Gesetzes oder durch Verwaltungsakt zum Denkmal wurde.
Bei der Sanierung einer als Baudenkmal deklarierten Immobilie ist zu beachten, dass sich ihr Erscheinungsbild auf keinen Fall verändern darf. Auch die Umgebung eines Baudenkmals steht meist unter denkmalschutzrechtlicher Obhut. Trotzdem stoßen Baudenkmale bei Immobilienkäufern auf großes Interesse. Einer der Gründe dafür sind die steuerlichen Vorteile bei der Sanierung. Sobald ein Objekt als Baudenkmal eingestuft wurde, können sämtliche Kosten, die der Wiederherstellung und Erhaltung des Gebäudes dienen und vom Amt für Denkmalschutz genehmigt wurden, als Werbungskosten abgesetzt werden. Diese Absetzbarkeit wird durch das Einkommensteuergesetz steuerrechtlich garantiert. Daraus ergeben sich interessante Perspektiven für Käufer, die in Baudenkmale investieren wollen, denn die hundertprozentige Absetzbarkeit der Sanierungskosten ist während der nächsten 12 Jahre ab Beginn der baulichen Maßnahmen möglich.
Voraussetzung ist jedoch, dass es sich bei den Sanierungsobjekten wirklich um erhaltenswerte Baudenkmal Immobilien handelt. Das heißt, die Gebäude müssen in die Denkmalliste der jeweiligen Stadt eingetragen sein. Erst wenn diese Bedingung erfüllt ist, können Käufer 12 Jahre lang von den steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Das gilt jedoch nur, wenn die Baudenkmal Immobilien als Kapitalanlage angeschafft wurden. Dann lassen sich während der ersten acht Jahre je neun Prozent der Sanierungskosten (insgesamt 72 Prozent) absetzten und während der folgenden vier Jahre noch einmal sieben Prozent pro Jahr (insgesamt 28 Prozent). Wer sich das Baudenkmal für den Eigenbedarf angeschafft hat, kann während eines Zeitraums von zehn Jahren neun Prozent der Sanierungskosten absetzen. Es fallen allerdings nicht alle Sanierungsmaßnahmen unter die steuerliche Begünstigung, sondern wirklich nur diejenigen, die der Erhaltung des Gebäudes als Denkmal dienen. Die Sanierung muss mit dem Amt für Denkmalschutz abgestimmt werden. Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Bauherr eine Bescheinigung über die Höhe der absetzbaren Kosten.









































